Aufteilung Gebrauchsvermögens

Als eheliches Gebrauchsvermögen werden jene Sachen bezeichnet, die während der Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben, also der sog. Hausrat und die Ehewohnung. Zum Gebrauchsvermögen gehören auch gemeinsam genutzte Autos und Wochendendhäuser.

Die Aufteilung des Gebrauchsvermögens hat nach dem Gesetz nach Billigkeit zu erfolgen, die Praxis teilt zumeist je hälftig, da auch Konsumverzicht bzw. Haushaltsführung als Beitrag zum Erwerb des Vermögens gewertet werden.

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