Eine sogenannte strittige Scheidung ist dann möglich, wenn ein Ehepartner eine schwere Eheverfehlung begangen hat, also etwa Ehebruch, Gewalt, Lieblosigkeit oder auch Verweigerung der Fortpflanzung.
Die Scheidungsklage kann vom schuldlosen Ehepartner eingebracht werden. Hat sie Erfolg wird die Ehe aus dem Verschulden des anderen Ehepartners geschieden. Die Frage wer an der Scheidung schuld ist hat in erster Linie im Unterhaltsrecht Bedeutung.
Aber Achtung! Die Scheidungsklage muss binnen 6 Monaten ab Kenntnis vom Scheidungsgrund eingebracht werden! Wird diese Frist versäumt, kann der Scheidungsgrund nicht mehr verwendet werden. Es macht also Sinn, möglichst rasch eine Scheidungsklage einzubringen, eine einvernehmliche Scheidung ist danach immer noch möglich, wenn eine Einigung erzielt wird, der schuldlose Teil läuft aber nicht Gefahr, auf Ansprüche zu verzichten!
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