Strittige Scheidung

Eine strittige Scheidung ist dann möglich, wenn ein Ehepartner eine schwere Eheverfehlung begangen hat, also etwa Ehebruch, böswilliges Verlassen (also Auszug aus der Ehewohnung), Gewalt, Lieblosigkeit oder auch Verweigerung der Fortpflanzung.

Sie strittige Scheidung ist besser, als ihr Ruf. Sie ist keineswegs immer die teurere Form der Scheidung. Oft können berechtigte Ansprüche nur auf diesem Weg durchgesetzt werden. Andererseits findet man oft im Rahmen des strittigen Scheidungsverfahrens dann eben doch eine einvernehmliche Lösung und kann sich dann immer noch einvernehmlich scheiden lassen (oft zu besseren Bedingungen als zu Beginn).

Eine Klage auf strittige Scheidung kann nur eingebracht werden, wenn der andere Ehepartner zumindest eine Eheverfehlung zu beantworten hat. Im Prozess über die Scheidung kann dann das Gericht aussprechen, ob den Kläger oder den Beklagten das überwiegende Verschulden trifft (oder ob ein gleichteiliges Verschulden an der Scheidung vorliegt). Die Frage wer an der Scheidung schuld ist hat in erster Linie im Unterhaltsrecht Bedeutung.

Die Scheidungsklage muss binnen 6 Monaten ab Kenntnis vom Scheidungsgrund eingebracht werden (wobei diese Frist im Falle der räumlichen Trennung ruht)! Wird diese Frist versäumt, kann der Scheidungsgrund nicht mehr verwendet werden. Es macht also Sinn, möglichst rasch eine Scheidungsklage einzubringen, eine einvernehmliche Scheidung ist danach immer noch möglich, wenn eine Einigung erzielt wird, der schuldlose Teil läuft aber nicht Gefahr, auf Ansprüche zu verzichten!

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