Gewalt in der Familie

Wer Opfer häuslicher Gewalt wird sollte zunächst einmal die Polizei zu Hilfe rufen. Diese kann die gewalttätige Person (es kann sich auch bloß um eine Drohung handeln) zunächst einmal wegweisen.

Nun ist der richtige Zeitpunkt, einen Termin mit meiner Kanzlei zu vereinbaren. Wir können dann die weiteren Schritte planen. Zunächst wird eine einstweilige Verfügung zu beantragen sein. Diese kann ein Betretungsverbot für bestimmte Orte (Wohnung, Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten) und auch ein totales Kontaktverbot umfassen. Die einstweilige Verfügung muss aber unbedingt binnen zwei Wochen nach der Wegweisung beantragt werden.

Eine derartige Einstweilige Verfügung wird entweder für einige Monate (teilweise bis zu einem Jahr) oder bis zum Ende eines Scheidungsverfahrens erlassen. In dieser Zeit kann die Polizei zu Hilfe gerufen werden, wenn die gerichtlichen Gebote verletzt werden. Auf Antrag werden auch gerichtliche Zwangsstrafen verhängt.

Natürlich ist so eine Maßnahme nur der erste Schritt. In der Folge ist oft eine Scheidung durchzuführen, Unterhalt (Ehegattenunterhalt und/oder Alimente für Kinder), Vermögen aufzuteilen, etc. Für all diese Themen stehe ich Ihnen natürlich auch gerne zur Verfügung.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.