Kindesunterhalt

Kinder haben Anspruch auf Unterhalt gegenüber Ihren Eltern. Leben beide Eltern mit ihren Kindern in einem Haushalt wird der Unterhalt primär in Naturalien geleistet, also dadurch dass Miete, Strom, Nahrung, Kleidung etc. bezahlt wird. Lebt ein Elternteil mit seinem Kind nicht mehr in einem Haushalt oder verletzt er die Unterhaltspflicht so verwandelt sich der Unterhaltsanspruch in einen Geldunterhaltsanspruch. Je nach Alter des unerhaltsberechtigten Kindes und weiterer Unterhaltspflichten des Elternteils ist ein bestimmter Prozentsatz des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens als Unterhalt zu bezahlen. Der Unterhalt ist für minderjährige Kinder an den Elternteil zu bezahlen, in dessen Haushalt sich das Kind regelmäßig aufhält. An volljährige Kinder kann schuldbefreiend nur direkt gezahlt werden.

Der Unterhaltsanspruch besteht solange, bis das Kind selbsterhaltungsfähig ist, also seine Ausbildung abgeschlossen hat. Weiterführende Ausbildungen müssen zielstrebig betrieben werden, damit der Unterhaltsanspruch nicht verloren geht. Es ist denkbar – insbesondere bei Behinderungen – dass der Unterhaltsanspruch lebenslang besteht.

Es zahlt sich jedenfalls aus, in Unterhaltsfragen rechtzeitig kompetente Beratung einzuholen und sich nötigenfalls im Verfahren vertreten zu lassen. Zögern Sie im Bedarfsfalle nicht, mich zu kontaktieren – gleichgültig ob Sie Unterhalsberechtigt oder –verpflichtet sind. Rufen Sie mich einfach an, schreiben Sie mir ein Email oder nutzen Sie mein Kontaktformular. Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.