Voraussetzungen

Voraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist zunächst die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft. Diese setzt nicht unbedingt die räumliche Trennung der Ehegatten, also unterschiedliche Wohnsitze, voraus. Es genügt, wenn ein Eheleben nicht mehr stattfindet. Die Ehegatten müssen dann weiters vor Gericht die unheilbare Zerrüttung der Ehe eingestehen und gemeinsam die Scheidung beantragen.

Wichtigste Voraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist die Vereinbarung über sämtliche Scheidungsfolgen. Dazu gehört die Regelung der Obsorge und des Besuchsrechts sowie der Kindesunterhalt ebenso wie die Unterhaltsregelung zwischen den Ehegatten und die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens.

Die scheidungswilligen Ehegatten orientieren sich hier häufig an der Rechtslage, nach der die Regelung im Streitfalle vom Gericht getroffen würde. Dies ist aber keinesfalls zwingend. Gerade hier ist es leicht möglich, ohne kompetente Beratung übervorteilt zu werden. Häufig werden teure Zugeständnisse gemacht, die dann später bitter bereut werden sich dann aber nicht mehr ändern lassen. Damit Ihnen das nicht passiert, lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

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