Einvernehmliche Scheidung

Die meisten Ehen werden heute einvernehmlich geschieden. Diese Scheidungsform ist für die Parteien – wenn sie richtig beraten wurden – die schnellste und kostengünstigste Form der Scheidung.

Formal ist für die einvernehmliche Scheidung kein Anwalt erforderlich. Aber Vorsicht! Wer bei der einvernehmlichen Scheidung eine ungünstige Regelung trifft, den kann das sehr viel kosten, und über viele Jahre hinweg, vielleicht für den Rest des Lebens. Es ist also absolut zu empfehlen, vor einer einvernehmlichen Scheidung anwaltlichen Rat einzuholen, den Entwurf Scheidungsvereinbarung und das Führen der Verhandlungen einem Anwalt des Vertrauens zu überlassen. Nur so können sie vermeiden, ohne Not zuviel zu versprechen oder unnötig auf Ansprüche zu verzichten.

Kosten

Die Erstberatung, bei der abgeklärt wird, ob für Sie anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll ist, kostet sie nichts. Eine eingehende Beratung die nicht der Vorbereitung einer möglichen Vertretung dient kostet als sogenannter Ehe- und Partnerschaftscheck € 120.

Die Kosten der Vertretung, insbesondere der Errichtung des Scheidungsvergleichs sowie des Scheidungsantrags, der Verhandlung mit dem anderen Ehepartner und die Begleitung zum Gerichtstermin werden nach Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet, wobei in vielen Fällen zu Beginn eine Pauschale vereinbart werden kann. Kommen Sie diesbezüglich doch einfach zu einem unverbindlichen und kostenlosen ersten Beratungsgespräch vorbei. Rufen Sie an, schicken Sie mir ein e-mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.