Scheidungsgründe

Die wichtigsten Scheidungsgründe sind wohl

  1. Ehebruch,
  2. die Zufügung körperlicher Gewalt oder schweren seelischen Leides,
  3. Lieblosigkeit,
  4. die unberechtigte Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (also böswilliges Verlassen),
  5. Interesselosigkeit,
  6. Beschimpfungen, Demütigungen

Daneben gibt es noch viele weitere Eheverfehlungen, die zur Scheidungsklage berechtigen, wie die Verletzung der Unterhaltspflicht, die grundlose und beharrliche Verweigerung des Geschlechtsverkehrs, missbräuchlicher Alkoholkosum, ehrloses Verhalten (wie die fortgesetzte Begehung strafbarer Handlungen) und überhaupt alles, was die Pflicht zur anständigen Begegnung in der Ehe verletzt.

Ein Scheidungsgrund kann nicht gelten gemacht werden, wenn er verziehen wurde.

Als seit vielen Jahren im Scheidungsrecht tätiger Rechtsanwalt berate ich Sie gerne, ob in Ihrer konkreten Situation Eheverfehlungen gesetzt wurden, die zur Scheidung berechtigen. Scheidung ist immer individuell!

Kontakt

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