Scheidungsgründe

Die wichtigsten Scheidungsgründe sind wohl

  1. Ehebruch,
  2. die Zufügung körperlicher Gewalt oder schweren seelischen Leides,
  3. Lieblosigkeit,
  4. die unberichtigte Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft.

Daneben gibt es noch viele weitere Eheverfehlungen, die den schuldlosen Teil zur Scheidungsklage berechtigen, wie die Verletzung der Unterhaltspflicht, die grundlose und beharrliche Verweigerung des Geschlechtsverkehrs, missbräuchlicher Alkoholkosum, ehrloses Verhalten wie die fortgesetzte Begehung strafbarer Handlungen.

Ein Scheidungsgrund kann nicht gelten gemacht werden, wenn seit seiner Kenntnis sechs Monate vergangen sind oder er verziehen wurde.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.