Kosten

Strittige Scheidungen werden immer nach Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet. Die genaue Höhe der Kosten kann nicht vorausgesagt werden, da der Verlauf des Scheidungsverfahrens vom zu vielen Faktoren abhängt, die nicht vorausgesagt und auch nicht beeinflusst werden können.

Beim ersten Beratungsgespräch kann ich Ihnen eine ungefähre aber immer unverbindliche Kostenschätzung geben. Endet das Verfahren mit einer Scheidung aus Verschulden des Gegners (oder als Beklagter auch mit einer Abweisung der Scheidungsklage) erhalten Sie Ihre Kosten ersetzt.

Durch die Einbringung der Scheidungsklage wird immer eine Pauschalgebühr von € 210 ausgelöst. Können sie sich diese nicht leisten besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.