Vermögensteilung

Eine gerichtliche Vermögensteilung findet nur statt, wenn die Scheidung aufgrund eines Urteils nach einer strittigen Scheidung oder einer Zerrüttungsscheidung erfolgt und wenn ein Ehepartner innerhalb von einem Jahr ab Rechtskraft einen darauf gerichteten Antrag stellt.

Allerdings haben die Regeln der Vermögensaufteilung auch für die einvernehmliche Scheidung Bedeutung da sich viele Ehepaare bei der Scheidungsvereinbarung daran orientieren.

Beachten Sie, dass ohne Vermögensteilung jeder Ehepartner auch nach der Scheidung Eigentümer seines Vermögens bleibt. Das betrifft Geld ebenso wie Grundstücke, Autos, Einrichtungsgegenstände etc.

Kosten

Die Erstberatung ist auch in diesem Fall kostenlos. Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Vermögens werden nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet, wobei Bemessungsgrundlage der Wert des aufzuteilenden Vermögens ist. Bei einer Erstberatung erkläre ich Ihnen dazu gerne mehr.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.