Als eheliches Gebrauchsvermögen werden jene Sachen bezeichnet, die während der Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben, also der sog. Hausrat und die Ehewohnung. Zum Gebrauchsvermögen gehören auch gemeinsam genutzte Autos und Wochendendhäuser.
Die Aufteilung des Gebrauchsvermögens hat nach dem Gesetz nach Billigkeit zu erfolgen, die Praxis teilt zumeist je hälftig, da auch Konsumverzicht bzw. Haushaltsführung als Beitrag zum Erwerb des Vermögens gewertet werden.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.