Aufteilung ehelicher Ersparnisse
Zu den ehelichen Ersparnissen gehört alles, was während der Ehe angespart wurde und in Wertanlagen, die üblicherweise zur Verwertung bestimmt sind, gebunden ist. Dazu gehören also Kontoguthaben, Wertpapierdepots, Kunstgegenstände, Sparbücher, Lebensversicherung, Anlageimmobilien etc. Der Begriff der ehelichen Ersparnisse ist sehr weit.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft, u.U. kann ein Wertzuwachs bis zur Auflösung der Ehe aber mitberücksichtigt werden.
Die Aufteilung der Ersparnisse hat nach dem Gesetz nach Billigkeit zu erfolgen, die Praxis teilt zumeist je hälftig, da auch Konsumverzicht bzw. Haushaltsführung als Beitrag zum Erwerb des Vermögens gewertet werden.
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