Die strittige Scheidung führt zunächst zur Beendigung der Ehe. Über die Vermögensaufteilung, das Verhältnis zu den Kindern und deren Unterhalt wird in separaten Verfahren entschieden.
Die strittige Scheidung und der Ausspruch über das Verschulden, hat in erster Linie für das Unterhaltsrecht Bedeutung. Der schuldige Exehepartner ist in wesentlich größerem Umfang unterhaltspflichtig, als der unschuldige oder gleichteilig schuldige (der meist gar keinen Unterhalt schuldet). Näheres dazu finden Sie im Menüpunkt Unterhalt.
Für die Aufteilung des Vermögens ist das Verschulden nicht von Bedeutung. Allerdings muss ein eigener Antrag auf Aufteilung des Vermögens gestellt werden und zwar binnen einen Jahres nach Rechtskraft der Scheidung. Wird die Frist versäumt wird auch nicht aufgeteilt! Näheres zur Aufteilung im Menüpunkt Vermögensteilung.
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