Die Obsorge über ein Kind – das ist sowohl die Pflege und Erziehung als auch die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten und die Vermögensverwaltung – kommt bei ehelichen Kindern beiden Eltern gemeinsam und bei unehelichen Kindern der Mutter alleine zu. Die Eltern unehelicher Kinder können aber gemeinsame Obsorge mit Genehmigung des Gerichts vereinbaren.
Nach der Scheidung verbleibt die Obsorge grundsätzlich beiden Elternteilen, es sei denn es wird etwas Abweichendes vereinbart oder das Gericht bestimmt die alleinige Obsorge. Wem die Obsorge zusteht ist bei allen wichtigen Entscheidungen, die das Leben eines Kindes betreffen (etwa die Wahl der Schule) von Bedeutung.
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