Jede Scheidung kostet zunächst einmal Gerichtsgebühren. Für den Scheidungsantrag ist eine Pauschalgebühr an das Gericht zu zahlen. Außerdem ist bei der einvernehmlichen Scheidung eine Vergleichsgebühr an das Gericht zu bezahlen (die konkrete Höhe ändert sich laufend). Hinzu kommt dann noch das Anwaltshonorar.
Die Erstberatung, bei der abgeklärt wird, ob für Sie anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll ist, kostet Sie nichts. Eine eingehende Beratung die nicht der Vorbereitung einer möglichen Vertretung dient kostet als sogenannter Ehe- und Partnerschaftscheck € 120.
Die Kosten der Vertretung, insbesondere der Errichtung des Scheidungsvergleichs sowie des Scheidungsantrags, der Verhandlung mit dem anderen Ehepartner und die Begleitung zum Gerichtstermin werden nach Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet. Kommen Sie diesbezüglich doch einfach zu einem unverbindlichen und kostenlosen ersten Beratungsgespräch vorbei.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.