Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist immer so gut wie ihre Bedingungen. Anders als oft behauptet wird, ist die einvernehmliche Scheidung keineswegs immer die schnellste und billigste Form der Scheidung. Alles hängt davon ab, zu welchen Bedingungen sie geschlossen wird.

Wer bei der einvernehmlichen Scheidung eine ungünstige Regelung trifft, den kann das sehr viel kosten, und über viele Jahre hinweg, vielleicht für den Rest des Lebens. Es ist also absolut zu empfehlen, vor einer einvernehmlichen Scheidung anwaltlichen Rat einzuholen, den Entwurf der Scheidungsvereinbarung und das Führen der Verhandlungen einem Anwalt zu überlassen. Nur so können sie vermeiden, ohne Not zu viel zu versprechen oder unnötig auf Ansprüche zu verzichten.

Ich begleite seit vielen Jahren Mandanten auf dem Weg zu einvernehmlichen Scheidung. Vereinbaren Sie doch einfachen einen ersten Beratungstermin.

Kosten

Die Erstberatung, bei der abgeklärt wird, ob für Sie anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll ist, kostet sie nichts. Eine eingehende Beratung die nicht der Vorbereitung einer möglichen Vertretung dient kostet als sogenannter Ehe- und Partnerschaftscheck € 120.

Die Kosten der Vertretung, insbesondere der Errichtung des Scheidungsvergleichs sowie des Scheidungsantrags, der Verhandlung mit dem anderen Ehepartner und die Begleitung zum Gerichtstermin werden nach Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet, wobei in vielen Fällen zu Beginn eine Pauschale vereinbart werden kann. Kommen Sie diesbezüglich doch einfach zu einem unverbindlichen und kostenlosen ersten Beratungsgespräch vorbei. Rufen Sie an, schicken Sie mir ein e-mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.