Ein Ehepakt ist ein Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten. Die Bedeutung der Ehepakte ist heute eher gering, da gesetzlich die Gütertrennung vorgesehen ist, eines Ehepaktes bedarf es daher nur wenn Gütergemeinschaft vereinbart werden soll.
Es empfiehlt sich aber über einen Ehepakt nachzudenken um Regelungen über den Unterhalt und die Konsequenzen einer Scheidung, insbesondere im Hinblick auf die Vermögensteilung, zu treffen. Dies ist aber nur in engen Grenzen möglich.
Es empfiehlt sich daher zur Ausarbeitung von Ehepakten immer einen versierten Berater beizuziehen. Ebenso, wenn Sie wissen wollen ob ein allenfalls schon geschlossener Ehevertrag überhaupt bzw. in welchen Grenzen wirksam ist.
Beachten Sie, dass Ehepakte eines Notariatsaktes bedürfen, die Ausarbeitung kann aber durchaus auch ein Rechtsanwalt vornehmen.
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