Ein Ehepakt ist ein Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten.
Es empfiehlt sich aber einen Ehepakt nachzudenken um Regelungen über den Unterhalt (während und nach der Ehe) und die Konsequenzen einer Scheidung, insbesondere im Hinblick auf die Vermögensteilung, zu treffen. Hier sind mittlerweile umfassende Gestaltungen möglich.
Ein Ehevertrag ist eine sehr komplexe Angelegenheit und bedarf eingehender Beratung. Die Gestaltung erfolgt individuell nach den Bedürfnissen und Vorstellungen des konkreten Paares.
Damit der Ehevertrag wirksam ist muss auch ein Notar zur Ausgestaltung als Notariatsakt beigezogen werden.
Kosten
Für den ersten Termin (maximal 30 Minuten) verrechne ich eine vergünstigte Pauschale von EUR 120,00. Bei Erteilung eines Mandates schließen wir auch eine Honorarvereinbarung, wobei die Abrechnung in der Regel nach Tarif (Allgemeine Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer, RATG) erfolgt, in Einzelfällen wird ein Stundensatz vereinbart. In manchen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich gerne auch die Deckungsanfrage (egal bei welcher Versicherungsgesellschaft).
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.