Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist immer so gut wie ihre Bedingungen. Anders als oft behauptet wird, ist die einvernehmliche Scheidung keineswegs immer die schnellste und billigste Form der Scheidung. Alles hängt davon ab, zu welchen Bedingungen sie geschlossen wird.

Wer bei der einvernehmlichen Scheidung eine ungünstige Regelung trifft, den kann das sehr viel kosten, und über viele Jahre hinweg, vielleicht für den Rest des Lebens. Es ist also absolut zu empfehlen, vor einer einvernehmlichen Scheidung anwaltlichen Rat einzuholen, den Entwurf der Scheidungsvereinbarung und das Führen der Verhandlungen einem Anwalt zu überlassen. Nur so können sie vermeiden, ohne Not zu viel zu versprechen oder unnötig auf Ansprüche zu verzichten.

Ich begleite seit vielen Jahren Mandanten auf dem Weg zu einvernehmlichen Scheidung. Vereinbaren Sie doch einfachen einen ersten Beratungstermin.

Kosten

Für den ersten Termin (maximal 30 Minuten) verrechne ich eine vergünstigte Pauschale von EUR 120,00. Bei Erteilung eines Mandates schließen wir auch eine Honorarvereinbarung, wobei die Abrechnung in der Regel nach Tarif (Allgemeine Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer, RATG) erfolgt, in Einzelfällen wird ein Stundensatz vereinbart. In manchen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich gerne auch die Deckungsanfrage (egal bei welcher Versicherungsgesellschaft).

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.